Immobilienbewertung in Wuppertal
Als Wuppertaler Maklerunternehmen beantworten wir hier Ihre Fragen zum Thema: Immobilie bewerten Wuppertal, aber auch zu einer Immobilienbewertung ohne lokalen Bezug.
Mit welchen Kosten muss ich für eine Bewertung rechnen?
Das kostenpflichtige und rechtssicheren Vollgutachten
Die Erstellung eines rechtssicheren Vollgutachten ist anders als unsere Kurzbewertung in jedem Fall kostenpflichtig. Diese ausführliche Form der Immobilienwertermittlung kann bis zu 30 Seiten umfassen und ist auch vor Gericht zugelassen.
Die Erstellung solch eines Gutachtens, zur Ermittlung des Marktwert Ihrer Immobilie, ist aufwendiger als ein Kurzgutachten und kann 2-3 Wochen in Anspruch nehmen. Die Gutachterkosten sind dabei abhängig vom Umfang, Wert und Typ der Immobilie. Seit 2009 ist das Honorar für die Erstellung einer Immobilienbewertung vom Gutachter frei verhandelbar. Hier kann es sich lohnen einzelne Gutachter miteinander zu vergleichen. Gerne vermitteln wir Ihnen für das Vollgutachten einen unserer Netzwerkpartner.
Wann genau Sie ein solches Vollgutachten benötigen, beschreiben wir im nächsten Kapitel. Um unsere kostenfreie Kurzbewertung geht es schon im nächsten Absatz.
Die kostenlose Verkaufswertempfehlung
Im Rahmen unserer Arbeit als Maklerinnen erstellen wir grundsätzlich gerne eine kostenlose Verkaufswertempfehlung für Ihre Immobilie in und um Wuppertal, wenn Sie vorhaben diese durch uns vermarkten zu lassen. Diese Kurzbewertung dient dazu den richtigen Verkaufspreis für Ihre Immobilie zu ermitteln und diesen auch vor Kaufinteressenten dokumentieren und begründen zu können.
Diese Marktpreiseinschätzung ist optimal für einen Immobilienverkauf und erfolgt auf Grund unserer langjährigen Erfahrung mit Immobilienbewertungen, ausreichender Marktkenntnis, Einsicht in die jeweiligen Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktberichte von Wuppertal und sonstige relevante Unterlagen sowie der Anwendung des jeweils richtigen Wertermittlungsverfahren und bildet die Basis unserer Zusammenarbeit und der weiteren Vermarktungsschritte beim Verkauf Ihrer Immobilie.
Ich hätte gerne eine Kurzbewertung
Hinterlassen Sie eine RückrufbitteGUT ZU WISSEN: Immobilienbewertungen zur Ermittlung der Leibrentenhöhe sind immer kostenfrei!
Wann sollte die Bewertung ein Vollgutachten sein?
Ein rechtssicheres Vollgutachten für die Bewertung Ihrer Immobilie, sollten Sie bei:
- einer Scheidung (Scheidungsimmobilie),
- einer Erbangelenheit mit Erbengemeinschaft,
- Zwangsversteigerungen,
- einer Nachweispflicht für das Finanzamt oder
- in sonstigen Streitfällen die ggf. vor Gericht entschieden werden müssen, in Auftrag geben.
Ebenso bei dem Verkauf auf Leibrente oder einem Teilverkauf Ihrer Immobilie, ziehen wir bei unseren Projekten immer auch im zweiten Schritt einen öffentlich bestellten, vereidigten und staatlich anerkannten Gutachter hinzu. Diese Bewertung ist aber für den Verkäufer kostenfrei.
Unterschied rechtssicheres Vollgutachten zur Wertermittlung?
Ein rechtssicheres Vollgutachten ist ein ausführliches und schriftlich über mehrere Seiten ausgearbeitetes Verkehrswertgutachten.
Dieses wird von einem dafür nachweislich ausgebildeten Gutachter erstellt. Diese Form der Immobilienbewertung ist von Behörden, Gerichten und sonstigen Institutionen anerkannt. Auf Grund der damit verbundenen und vom Auftraggeber durchaus anzunehmenden hervorgehobenen Sachkunde und Zuverlässigkeit kann ein Gutachter für den Inhalt des Gutachtens haftbar gemacht werden.
Kann Wohnweisend Immobilien rechtssicher bewerten?
Da die Immobilienbewertung durch einen Immobilienmakler bei Gericht oder Behörden nicht anerkannt ist, ziehen wir von Wohnweisend Immobilien in solchen Fällen Partner aus Wuppertal oder der näheren Umgebung hinzu, die Ihre Immobilie bewerten und als zertifizierte und geprüfte Immobiliengutachter für solche Aufgaben extra ausgebildet sind. Somit können wir die anschliessende Vermarktung von z.B. Scheidungsimmobilien oder Immobilien mit mehrere Erben auf Grundlage einer neutralen und rechtssicheren Grundlage durchführen.
Welches Verfahren ist das Richtige um eine Immobilie zu bewerten?
Bei der Immobilienbewertung werden drei unterschiedliche Verfahren angewendet, die je nach Immobilientyp ausgewählt werden.
Eine Immobilie bewerten lassen durch das Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren dient der Ermittlung des Wertes von z.B. Renditeobjekten durch die Kapitalisierung der Reinerträge. Dieses Verfahren zur Immobilienbewertung wenden wir daher z.B. bei der Vermarktung von Mehrfamilienhäusern an.
Eine Immobilie bewerten lassen durch das Vergleichswertverfahren
Nach diesem Verfahren werden Objekte, wie der Name schon sagt, miteinander verglichen. Diese Form der Bewertung einer Immobilie wenden wir z.B. bei dem Verkauf von Wohnungen oder Häusern an.
Dabei ist es wichtig nur Immobilien miteinander zu vergleichen, die in Ihrer Beschaffenheit und Nutzung, Ihrem Zuschnitt oder der Lage auch tatsächlich miteinander vergleichbar sind.
Eine Immobilie bewerten lassen durch das Sachwertverfahren
Das Sachwertverfahren wird in der Regel bei eigengenutzten Immobilien wie einem Einfamilienhaus oder einem selbstbewohnten Zweifamilienhaus angewendet. Hierbei steht nicht ein erzielbarer Reinertrag im Vordergrund sondern die Herstellungskosten. Diese Sachwertermittlung nach NHK2010 berücksichtigt sowohl Kostenkennwerte, Gebäudestandardstufen, den Baupreisindex, Modernisierungen, einzelne Bauteile wie B. z.Garagen sowie die jeweilige Alterswertminderung.
Mit der nötigen Erfahrung, die drei Wertermittlungsverfahren richtig für die Bewertung Ihrer Immobilie einsetzen zu können, sowie der benötigten Marktkenntis vor Ort, um eine eventuelle Marktanpassung durchzuführen, verkaufen wir Ihre Immobilie ganz sicher zum richtige Preis.
Kann ich durch Wohnweisend, Immobilien kostenlos und online bewerten lassen?
Kostenlos ja, online nein. Denn als Immobilienmaklerinnen, führen wir keine Bewertung durch ohne Ihr Objekt zunächst erst einmal besichtigt und Einsicht in die benötigten Verkaufsunterlagen bekommen zu haben.
Warum Immobilienbewertung online und anonym nicht sinnvoll ist?
Wenn Sie im Internet nach einer Bewertungsmöglichkeit für Ihre Immobilie in Wuppertal suchen, werden Sie feststellen, dass die ersten Suchergebnisse meistens unterschiedliche Plattformen sind, die damit werben Ihnen eine Bewertung sofort und mit nur wenigen Clicks anzubieten.
Diese Online-Bewertungen, die zum Suchbegriff Immobilienbewertung-Wuppertal auf Seite 1 bei google erscheinen und gerade einmal auf Grund von einigen von Ihnen eingegeben Parametern erfolgen, können lediglich eine ganz grobe Schätzung des tatsächlichen Wertes Ihrer Immobilie darstellen und ersetzen unserer Meinung nach nicht die Bewertung Ihrer Immobilie durch eine Expertin die sich das Objekt mit all seinen Gegebenheiten, Besonderheiten und Eigenheiten vor Ort angesehen hat.
Ganz im Gegenteil, warum Sie diese zunächst verlockend klingenden Angebote sogar Geld kosten können, lesen Sie in diesem Blogbeitrag:
Warum eine Immobilienbewertung, sofort, online und anonym wenig sinnvoll ist.
Mehr zum Theme in unserem Blog
von Wohnweisend
Warum eine Immobilienbewertung kostenlos, sofort und anonym wenig sinnvoll ist?
Haben Sie sich auch schon mal gefragt, was Ihre Immobilie wert ist? Lesen Sie hier, warum eine Onlinebewertung Ihnen dabei nicht wirklich hilfreich ist.
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von Wohnweisend
3 Gründe warum Sie einen Immobilienmakler brauchen könnten.
Wann braucht man einen Immobilienmakler? In diesem Blogbeitrag, schildere ich Ihnen die 3 häufigsten Gründe wann ein Makler Sinn ergibt.
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von Wohnweisend
Warum ein Immobilienmakler nach Ihrem Ausweis verlangt.
In Paragraf 8 Abs. 1 Satz 3 GwG wird der Makler verpflichtet alle Vertragspartner zu
identifizieren. Was bedeutet das für Sie? Lesen Sie hier mehr.
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