Immobilienwissen kurz und knapp

Unser Immobilienwissen als Ihr Immobilienmakler Wuppertal. Kompakt, verständlich und alphabetisch sortiert. Diese Seite wird im Laufe der Zeit immer um weitere Begriffe ergänzt. Daher kann es sein, das nicht alle Buchstaben des Alphabetes aktuell hier vorkommen.

Wissen zu A

Alleinauftrag

Der Alleinauftrag, der auch als Makleralleinauftrag bekannt ist, oder noch differenzierter ihnen als qualifizierter Alleinauftrag begegnen kann, ist die Vereinbarung zum Verkauf einer Immobilie und wird zwischen dem Immobilienmakler und dem jeweiligen Eigentümer geschlossen. Durch den Abschluss dieses Vertrages verpflichtet sich ein Immobilienmakler dem Eigentümer gegenüber, Dinge und Aktivitäten zu unternehmen um das ihm anvertraute Objekt bestmöglich zu verkaufen. Damit ist gemeint, das der Makler das Objekt aktiv am Markt anbieten muss und nicht einfach in seiner Schublade liegen lassen darf. Auf der anderen Seite sichert dieser Alleinauftrag dem Makler zu, dass während der vereinbarten Vertragslaufzeit nur der im Vertrag genannte Makler die Immobilie verkaufen kann und kein weiterer Immobilienmakler das gleiche Objekt einem Kaufinteressenten anbieten darf. Ein Verkauf durch den Eigentümer ist aber weiterhin möglich.

Wissen zu B

Baukindergeld

Das Baukindergeld ist seit dem 18.09.2018 beantragbar. Beantragen muss man es bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau kurz (KfW).

Beantragen können es Familien, die gerade ein Haus bauen oder eine Immobilie kaufen möchten und deren zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen bei einem Einzelkind 90.000 Euro nicht übersteigt. Für jedes weitere Kind erhöht sich diese Summe des erlaubten Haushaltseinkommens um weitere 15.000 Euro. Eine weitere zu erfüllende Grundvorraussetzung ist, das das Kind/die Kinder nicht älter als 18 Jahre alt sein dürfen.

Das Baukindergeld kann rückwirkend zum 01.01.2018 gewährt werden. Insgesamt kann es 10 Jahre lang ausgezahlt werden. Jährlich können Familien so zukünftig mit einer finanziellen Unterstützung von 1200 Euro pro Kind bei dem Erwerb oder dem Bau eines Eigenheims rechnen.

Wer das Geld nicht sofort in die Finanzierung einplanen muss, kann das Geld auch als Rücklage ansparen um damit z.B. eine spätere mögliche Sondertilgung bedienen zu können. Aber auch für nicht einplanbare Sonderausgaben könnte solch eine angesparte Summe über mehrere Jahre eine finanzielle Sicherheit darstellen.

Wissen zu D

Dachformen

Das Dach prägt nachhaltig den optischen Charakter einer Immobilie. Darüberhinaus ist ein neues Dach eine sehr kostenintensive Sanierung. So wundert es uns nicht, dass fast jeder Immobilieninteressierte ein besonderes Augenmerk auf das Dach eines Hauses hat und uns, als Immobilienmaklerinnen, nach konkreten Zahlen und Daten zu den Dächern des jeweils zu besichtigenden Hauses befragt.

Spontan fallen mir 16 verschiedene Dachformen ein.
Schleppdach, Sheddach/Sägezahndach, Schmetterlingsdach, Krüppelwalmdach, Fußwalmdach, Pultdach, Satteldach/Giebeldach, Mansardendach, Flachdach, Zeltdach, Kreuzdach, Grabendach, Paralleldach, Nurdach, Tonnendach oder Walmdach. Allerdings sehe ich in meiner täglichen Arbeit als Immobilienmaklerin die meisten dieser Dachformen doch eher selten.

Die 5 häufigsten Dachformen
Zu den häufigsten oder auch beliebtesten Dachformen zählt sicherlich das Satteldach, da es in seiner Konstruktion und Bauweise wohl eines der kostengünstigsten Arten ist ein Dach zu bauen. Das Walmdach ist eine der ältesten Dachformen und bietet einen hervoragenden Wetterschutz, da es das Haus zu allen vier Seiten schützt und ist daher in bestimmten regionalen Gebieten stärker vertreten als in anderen. Das Mansardendach wiederum ist im Vorteil, wenn es darum geht einen möglichst hohen Platzgewinn und eine grösstmögliche Aussnutzung der Dachfläche zu erzielen und wurde früher häufig in grossen Villen verbaut und diente den Wohnräumen der Angestellten.

Das Pultdach
Wenn ich als Immobilienmaklerin ein Haus mit Pultdach verkaufen kann freue ich mich immer sehr, denn diese Art der Dachkonstruktion bietet viele individuelle und wie ich finde optisch ansprechende Gestaltungsmöglichkeiten. So ist z.B. ein versetztes Pultdach eine wunderbare Möglichkeit für lichtdurchfluteten Wohnraum. So ein Objekt verkauft sich natürlich gut.

Das Flachdach
Das Flachdach ist in meiner Aufzählung heute, das letzte der wohl am häufigsten vorkommenden Dachformen. Alle Dächer unter 20 Grad Neigung werden als Flachdach bezeichnet. Es ist einfach zu bauen aber bedarf einer aufwendigeren Wartung als andere Dachformen. Daher kommen die Interessenten hier häufig zur Besichtigung mit einem eigenen Gutachter oder Dachdecker um sich über den Zustand des Daches zu informieren. Der Vorteil eines Flachdaches ist sicherlich, (vorausgesetzt es ist im jeweiligen Gebiet erlaubt) dass man einfach den Wohnraum durch eine weitere Wohnebene bei Bedarf erweitern kann. Ich persönlich mag Flachdächer sehr und finde das diese Dachform für eine modernen Gebäudeästhetik steht. Aus meiner beruflichen Erfahrung erfreuen sich Bungalows einer grossen Käuferbeliebtheit.

Wissen zu F

Flurkarte

Auf einer Flurkarte sind die einzelnen Flurstücke mit ihren Grenzen gekennzeichnet. Sie wird auch Liegenschfatskarte oder Katasterkarte genannt. Ebenfalls sind dort die sich auf den Grundstücken befindlichen Gebäude eingezeichnet und jedes Flurstück ist mit einer Flurstücknummer versehen. Eine Flurkarte kann beim zuständigen Katasteramt eingesehen und von diesem gegen eine Gebühr ausgehändigt werden.

Wissen zu G

Grundschuld

Die Grundschuld ist ganz vereinfach gesagt quasi eine Sicherheit für das Kreditinstitut. Sie gehört zu den Grundpfandrechten und ist in den Paragrafen 1191 ff. im 3. Buch „Sachenrecht“ des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.

Wenn Sie ein Haus eine Wohnung oder ein Grundstück erwerben möchten und dafür Geld für die Finanzierung benötigen, wird sich das jeweilige Kreditinstitut als Absicherung eine Grundschuld ins Grundbuch eintragen lassen. Mit dieser wird ein Grundstück belastet und kann so für eine bestimmte Geldsumme haften. Das sichert der Bank zu im Falle, dass Sie beispielsweise Zahlungsunfähig werden würden die Immobilie einer Zwangsversteigerung zuzuführen.

Wissen zu H

Hausgeld

Beim Hausgeld spricht man von allen Kosten, die für die Bewirtschaftung einer Immobilie anfallen können. Dabei kann es sich sowohl um Kosten handeln die man auf seinen Mieter umlegen und auch Kosten handeln die man nicht umlegen kann. Wird nur von den Kosten gesprochen die man auf seinen Mieter umlegen kann, wird häufig der Begriff Wohngeld verwendet. Das Hausgeld ist also im Grunde das Wohngeld für z.B. das Treppenhauslicht, die Straßenreinigung oder Müllgebühren zzgl. der Kosten die man als Eigentümer einer Eigentumswohnung selber übernehmen muss wie z.B. Rücklagen oder mögliche Verwalterkosten.

Wissen zu L

Lageplan

Ein amtlicher Lageplan muss von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt werden.
Er wird individuell und aktuell für ein bestimmtes Baugrundstück erstellt. Die vor Ort befindlichen Gegebenheiten müssen aufgemessen werden. Ein amtlicher Lageplan enthält über die Angaben einer Flurkarte hinaus auch Angaben über Eigentümer und Grundbuchangaben, Hinweise über Geländehöhen, Angaben über die vorhandene Bebauung mit First- und Traufhöhen sowie die Aufnahme bestehnder Bepflanzung durch Bäume.

Wissen zu Q

Qualifizierter Makleralleinauftrag mit Verweisungsklausel

Beim qualifizierten Makleralleinauftrag mit Verweisungklausel beauftragen Sie den Makler für Sie tätig zu werden und sichern diesem vertraglich zu, keinen weiteren Makler mit dem Verkauf der Immobilie zu beauftragen. Makleraufträge mit einem anderen Makler, müssen bis dahin gekündigt und fristgerecht beendet sein.

Darüberhinaus dürfen auch Sie als Eigentümer keine weiteren Schritte in Bezug auf eine Vermarktung Ihrer Immobilie unternehmen. Mögliche eigene Anzeigen in Internetportalen sind vor Beginn der Maklertätigkeit zu löschen.

Anders als bei einem einfachen Maklerauftrag ist der Makler bei dem qualifizierten Makleralleinauftrag mit Verweisungklausel verpflichtet für Sie auch aktiv tätig zu werden. Viele Maklerunternehmen weisen diese Tätigkeit gerne nach und machen den Verkaufsprozess so transparent für den Eigentümer.

Die im Vertrag enthaltene, meist als Anhang dem Maklervertrag beigefügte individuell formulierte Verweisungsklausel, regelt darüberhinaus, dass der Eigentümer möglichen Interessenten die während der Vertragslaufzeit des Immobilienmaklers an ihn u.U. herantreten an den Makler zu verweisen sind. Das schliesst Nachbarn, Freunde, Vereinskollegen, Familie oder aber auch den Bekannten eines Bekannten mit ein. In dieser Klausel wird ebenfalls schriftlich festgehalten, welche Interessenten ggf. schon vor Beginn des Maklermandates die Immobilie besichtigt haben und somit aus der Verweisungsklausel ausgenommen sind.

Wissen zu S

Sondernutzungsrecht

Das Sondernutzungsrecht ist untrennbar mit einem bestimmten Sondereigentum verknüpft. Ein Sondereigentum könnte z.B. eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus sein. Der dazugehörige Tiefgaragenstellplatz, ein Hobbyraum im Keller, eine Garage, ein Carport oder ein Gartenanteil könnten dieser Wohnung als Sondernutzungsrecht in der Teilungserklärung zugeordnet worden sein. Ein Sondernutzungsrecht kann nicht verkauft werden ohne auch das Sondereigentum selber zu veräussern, das ist nur dann möglich wenn sich dabei um Teileigentum handelt.

T wie

Teileigentum

Als Teileigentum bezeichnet man Sondereigentum welches nicht direkt an den Wohnraum angeschlossen ist. Darunter könnte z.B. ein Tiefgaragenstellplatz fallen. Ist dieser Teileigentum können Sie diesen Stellplatz, anders als wenn Ihnen nur ein Sondernutzungsrecht für diesen vorliegen würde, auch einzeln und unabhängig vom Verkauf der Eigentumswohnung veräussern. In grossen Wohnanlagen ist es so auch Interessenten ohne eigene Eigentumswohnung in der Gemeinschaft selbst möglich einen Stellplatz in der Tiefgarage zu in Form von Teileigentum zu erwerben.

V wie

Vorkaufsrecht

Nur wenn eine Mietwohnung zum ersten mal in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird hat der Mieter ein gesetzlich vorgeschriebenes Vorkaufsrecht. Das Vorkaufsrecht gilt nicht wenn das Haus das man gemietet hat den Besitzer wechselt oder die Wohnung in der man zur Miete wohnt verkauft wird diese aber schon beim eigenen Einzug eine Eigentumswohnung gewesen ist. Das Vorkaufsrecht kann auch dann nicht ausgeübt werden, wenn der Eigentümer an Angehörige verkauft.

W wie

Wohngeld

Als Wohngeld bezeichnet man allgemeine Betriebskosten wie z.B. Wasser und Hausstrom die von der Gemeinschaft für die Bewirtschaftung der Immobilie benötigt werden.
Darüber hinaus fallen auch Kosten für eine Hausversicherung, einen Hausmeister, die Treppenhausreinigung oder ein Gärtner sowie Kosten für die Entsorgung des Hausmülls ​unter diesen Begriff und werden in der Wohngeldabrechnung aufgeführt.