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Warum ein Immobilienmakler nach Ihrem Ausweis verlangt.

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Der Immobilienmarkt befindet sich in einem stetigen Wandel. Im Laufe der Zeit kommen im Rahmen eines Immobilienverkaufgeschäftes immer neue Regelungen und Auflagen hinzu, die der Makler im Rahmen seiner Tätigkeit erfüllen muss. Die Widerrufsbelehrung die seit seit dem 13. Juni 2014 gilt, wäre eine dieser Regelungen, die Fortbildungspflicht, die am 01.08.2018 in Kraft tritt eine andere.

Aber auch die Bestimmungen des Geldwäschegestzes (GwG) verpflichtet den Makler dementsprechend zu handeln. In Paragraf 8 Abs. 1 Satz 3 GwG wird der Makler verpflichtet alle Vertragspartner zu identifizieren. Dazu zählt sowohl der Käufer als auch der Verkäufer einer Immobilie. Für diese Identifikation benötigen wir als Immobilienbüro Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass. Ein Führerschein oder ein Studentenausweis genügen nicht. Diesen Ausweis müssen wir kopieren, einscannen oder abfotografieren und für mindestens 5 Jahre archivieren. Durch diese Regelung soll verhindert werden, dass der Verkauf/Kauf einer Immobilie von Kriminellen zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung genutzt werden kann.

Die Identifizierung des Verkäufers

Die Identifizierung des Verkäufers erfolgt in der Regel schon beim Abschluss des Maklervertrages. Der Maklervertrag enthält dann den Hinweis auf die erfolgte Identifikation durch Vorlage und Archivierung des Ausweises durch das Immobilienbüro. Die Kopie oder das Foto des Ausweises wird dann dem Maklervertrag als Anhang beigefügt.

Die Identifizierug des Kaufinteressenten
Die Identifizierug des Kaufinteressenten kann je nach Bundesland zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen. Eine Identifizierung durch den Notar beim Notarvertrag ist aber laut GWG Bestimmung in jedem Fall zu spät. Möchte ein Interessent für eine Immobilie ein Angebot abgeben fordern wir Ihn auf dem schritftlichen Angebot eine Ausweiskopie beizufügen.

Wir hoffen das Ihnen diese kurze Erläuterung eine Erklärung dafür geben konnte, warum wir und unsere Maklerkollegen Sie als Immobilienverkäufer oder Immobilieninteressent nach dem Ausweis fragen müssen.

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