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Wenn Sie bei "Mietaval" an einen Fisch denken sollten Sie weiterlesen.

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Eine Mietkaution, bei Einzug in eine neue Immobilie, ist zwar gesetzlich nicht verpflichtet aber heutzutage üblich. Ein #Mietaval ist neben der #Barkaution und der Mietkautionsversicherung eine weitere Möglichkeit die Mietkautionssumme aufzubringen. Hier bürgt der Anbieter des Mietavals, in den meisten Fällen eine Bank, für den Mieter gegenüber dem Vermieter über die vereinbarte Mietkautionssumme.

Der Vermieter erhält kein Bargeld sondern eine von der Bank ausgestellte Urkunde. Für diese Leitung erhebt die Bank eine Gebühr auch #Avalprovision genannt. Die einmal im Jahr fällige Provisionshöhe kann dabei zwischen 3% und 5% der Mietkautionssumme betragen.

Je nach Bank kommt dazu noch eine einmalige Bearbeitungsgebühr. Da sich die Angebote der einzelnen Anbieter in den Details unterscheiden können, lohnt es sich mehrere Angebote unterschiedlicher Anbieter miteinander zu vergleichen. Attraktive Konditionen liefern hier häufig die Direktbanken, deren Konditionen man schnell und unkompliziert im Internet miteinander vergleichen kann.

GUT ZU WISSEN

Bei einer Mietkaution in Form einer Bürgschaft muss der Vermieter zustimmen. Einen Anspruch darauf haben sie als Mieter nicht.

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