von

Verkauf Eigentumswohnung - kostenlose Unterlagen vom Verwalter?

Sie besitzen eine Eigentumswohnung und planen diese zu verkaufen

Nun gilt es alle benötigten Unterlagen für den Immobilienverkauf zusammenzustellen.

Viele Eigentümer haben die Unterlagen zu Ihrer Wohnung stets griffbereit und gut sortiert in einem beschriftete Ordner. Aber immer wieder kommt es vor, dass man eine Teilungserklärung nicht mehr findet, oder aber der Energieausweis einfach unauffindbar ist.

Gut wenn man dann die Nummer der Verwaltung parat hat.

Aber Vorsicht - nicht jeder Verwalter händigt einem die benötigten Unterlagen kostenfrei aus.

Welche Unterlagen erhalte ich vom Verwalter

Darf der Verwalter für die Herausgabe der Unterlagen eine Rechnung schreiben?

Grundsätzlich gilt, das der Verwalter für solche Zusatzleistungen Geld verlangen darf.

Was steht im Verwaltervertrag?

Häufig können Sie auch schon in Ihrem Verwaltervertrag nachlesen, welche Leistungen ihr Verwalter kostenpflichtig in Rechnungen stellen wird. Von einer Pauschalregelung bis hin zu Kostenstaffelungen ist hier vieles zu finden. In manchen Bundesländern ist die kostenpflichtige Maklerleistung ggf. auch häufiger als in anderen.

Der Verwalter darf ja davon ausgehen, dass jeder Eigentümer die Unterlagen bereits besitzen müsste. Er muss einen Angestellten die Daten erst wieder raussuchen lassen und das ist mit Aufwand verbunden den der Verwalter sich berechnen lassen darf. Dabei ist es unerheblich, ob dieser noch jemanden in ein händisch betriebenes Archiv zum suchen schicken muss, oder aber über eine rein digitale Ablage verfügt.

Die Kosten die Verwalter für diese Leistungserbringung aufrufen sind oftmals günstiger, als sich Unterlagen wie z.B, die Teilungserklärung als Kopie selber beim Grundbuchamt holen zu müssen. Ob dieser Service kostenfrei ist darf die Hausverwaltung also ggf. selber und auch nach Einzelfall entscheiden.

Mein Tipp: Wenn Ihnen eines der Protokolle der Eigentümerversammlung fehlt, kann es unter Umständen helfen, wenn Sie eines ohne Unterschrift anfordern. Das hat der Hausverwalter ggf. schneller zur Hand und sendet es Ihnen daher auch ohne mögliche Kostenerhebung zu.

Energieausweis

Bei einem abgelaufenen Energieausweis ist der Verwalter aber in der Regel verpflichtet Ihnen bei Verkaufsabsicht einen neuen und gültigen Energieausweis kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Gebäuderversicherungspolice

Ebenso verhält es sich bei der Gebäuderversicherungspolice die Sie für eine Verkaufsaktivität ebenfalls benötigen, die aber im Normalfall immer nur dem Hausverwalter vorliegt.

Ein Immobilienmakler kümmert sich nach Vollmachtserteilung sicherlich auch für Sie im Rahmen seiner Verkaufstätigkeit darum. Wir machen das in jedem Fall gerne für Sie.

Zurück

Einen Kommentar schreiben
Bitte rechnen Sie 2 plus 3.

Kommentare