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Corona, was Eigentümer bei Besichtigungen beachten müssen

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Auch während Corona unser Land fest im Griff hat und trotz dem immer wieder sich verlängerndem Lockdown müssen Immobilien verkauft und besichtigt werden und suchen Kunden aus den unterschiedlichsten Gründen nach einem neuen Zu Hause. Besichtigungen sind unter gewissen Bedingungen möglich. Was es zu beachten gilt, lesen Sie in diesem Blogbeitrag.

Alternativen zu Besichtigungen vor Ort

Ob Sie selber Ihre Immobilie aktuell vermieten oder verkaufen möchten, oder damit einen erfahrenen Makler beauftragen, nutzen Sie das Potenzial der digitalen Möglichkeiten, wie einer 360 Grad Besichtigung oder virtuellen Rundgänge. Viele Fragen kann man oder der jeweilige Makler schon am Telefon oder in einem Videocall beantworten, so dass nur noch die Interessenten zur Besichtigung kommen, bei denen die Suchparameter auch wirklich mit der angebotenen Immobilie übereinstimmen.

Abstands- und Hygieneregeln

Bestehen Sie auf Einzelbesichtigungen und weisen Sie am besten schon im Expose darauf hin. Bitten Sie Interessenten, die sich am Besichtigungstag krank fühlen, Schnupfen oder Husten haben, den Termin von sich aus zu verschieben. Bestehen Sie auf das Tragen von Schutzmasken und stellen Sie am besten ein Desinfektionsmittel bereit. Ein Makler wird all das für Sie übernehmen.

Schütteln Sie keine Hände und achten Sie bei dem Rundgang durch Ihre Immobilie auch immer auf genügend Abstand zum Interessenten. Werden Sie von einem Makler beim verkauf betreut, sollten Sie in Erwägung ziehen, während einer Besichtigung das Haus zu verlassen.

Öffnen Sie für den Interessenten möglichst alle Türen und machen Sie Räume, die Besichtigt werden müssen schon vorab zugänglich. Wenn die Interessenten gegangen sind, desinfizieren Sie z.B. den Klingelknopf, bekannte Kontaktflächen wie Handläufe oder Gegenstände die der Interessent während seiner Besichtigung angefasst hat. Auch das wird ein erfahrender Maklerkollege sicher für Sie erledigen.

Stellen Sie Unterlagen zu Ihrer Immobilie am besten digital zur Verfügung und vergessen Sie nicht im Anschluss an die Besichtigungen einmal kräftig durchzulüften.

Besichtigung einer vermieteten oder noch bewohnten Immobilie

Wollen Sie eine noch bewohnte Immobilie verkaufen oder gibt es in einer Kapitalanlage einen Mieterwechsel sollten man darauf achten so wenig Besichtigungen wie möglich durchzuführen, diese so kurz wie nötig zu gestalten und besondere Umstände, wie z.B. Angst des Vormieters, Vorerkrankungen des Vormieters oder das Alter des Vormieters und somit eine erhöhte Gefährdung zu berücksichtigen.

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